
Beitragsermäßigung:
- Im Kinderhaus wird eine Geschisterermäßigung in Höhe von 15,00 Euro im Monat gewährt.
- „Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht.“ (https://www.familienhandbuch.de/unterstuetzungsangebote/finanz/Kitagebuehren.php)
- „Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 das Krippengeld eingeführt. Der Bayerische Landtag hat dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 5. Dezember 2019 zugestimmt und das Gesetz ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschussgekoppelt. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.“ (https://www.familienhandbuch.de/unterstuetzungsangebote/finanz/Kitagebuehren.php)
Weitere Kosten:
Wird für das Kind warmes Mittagessen hinzu gebucht entstehen folgende Kosten:
Kindergarten: 3,50 €/Tag
Krippe: 2,80 €/Tag
Diese Kosten werden mit dem Beitrag tag-genau abgerechnet.